Allgemeine Leistungsbedingungen MS Industriedienstleistungen GmbH § 1 Geltung der Bedingungen 1. Die nachstehenden Allgemeine Leistungsbedingungen (nachfolgend nur „Leistungsbedingungen“) gelten für alle unsere Leistungen, Lieferungen und Angebote, jedoch ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§ 14 Abs. 1 BGB), sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 2. Von unseren Leistungsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, sofern sie in Textform von uns bestätigt werden. § 2 Vertragsabschluss 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Vom Kunden abgegebene Bestellungen sind ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung anzunehmen. 2. Mündliche Abreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Bestätigung in Textform. § 3 Leistungszeit, Erfüllung Kundenpflichten, Genehmigungen 1. Vereinbarte Leistungstermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich anderweitig in Textform vereinbart. Wir kommen mit Leistungsverpflichtungen erst in Verzug, wenn uns der Kunde nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt hat. 2. Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Diese werden in § 10 weiter konkretisiert. Ist für eine Leistung Vorkasse oder eine Anzahlung vereinbart, so sind wir erst dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nachgekommen ist. 3. Die Erfüllung unserer Leistungspflichten setzt weiter voraus, dass der Kunde alle ggf. für eine Leistungserbringung erforderlichen behördlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen für das jeweilige Projekt eingeholt hat. § 4 Zahlungsbedingungen/Preise 1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich anderweitig in Textform vereinbart. 2. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht. 3. Unsere Preise verstehen sich rein netto, d.h. zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 4. Es gelten die Preise unserer jeweils aktuellen Preisliste. Setzen wir von Zeit zu Zeit neue Preise fest, so gelten diese neuen Preise für alle Aufträge als vereinbart, die der Kunde uns nach Erhalt der neuen Preisliste erteilt. 5. Wir sind berechtigt, Vorkasse oder angemessene Abschläge auf eine vereinbarte Vergütung zu verlangen. § 5 Rücktrittsvorbehalt, höhere Gewalt 1. Bei Zahlungseinstellungen, beeinträchtigter Kredit- und Vertrauenswürdigkeit sowie beim Eintritt sonstiger Ereignisse, die die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftes gefährden oder gefährden können, sind wir berechtigt, uns von unserer Leistungspflicht zu lösen und vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde trotz Aufforderung zur Leistung Zug-um-Zug oder zu einer Sicherheitsleistung nicht bereit ist. 2. In Fällen höherer Gewalt wie insbesondere Feuer, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, Krieg oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist) sind wir für die Dauer und im Umfang der Auswirkung auf unsere Leistungsfähigkeit von der Verpflichtung zur Leistung befreit. § 6 Gewährleistung Mängelansprüche des Kunden beschränken sich auf Nacherfüllung. Ist uns die Nacherfüllung nicht in angemessener Frist möglich oder ist diese sonst als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunden nach seiner Wahl eine angemessene Minderung verlangen oder vom Vertrag hinsichtlich der mangelhaften Leistung zurücktreten. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Mängel einer Leistung, die auf Verschleiß oder unsachgemäßem Gebrauch unserer Leistungsergebnisse beruhen. § 7 Rechtsmängelansprüche 1. Wir werden den Kunden gegen alle berechtigten Ansprüche Dritter verteidigen, die innerhalb der Verjährungsfrist aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts aus einer von uns erbrachten Leistung resultieren. Für Schäden aufgrund von Rechtsmängeln, insbesondere dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadenersatzbeträge haften wir nur, sofern der Kunde uns von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten hat. 2. Ziffer 1. gilt nicht in Fällen, in denen uns der Kunde Vorgaben zur Leistungserbringung gemacht hat und wir diese eingehalten haben. In diesem Fall ist der Kunde allein für aus seinen Vorgaben folgenden Ansprüche Dritter verantwortlich und hält uns auf erstes Anfordern von diesen frei. § 8 Schadenersatz 1. Wir haften für von uns zu vertretende Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn der Schaden a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. 2. Haften wir gem. Ziff. 1 a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten. 3. Die Haftungsbeschränkungen gem. Ziff. 1 bis 2 gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Beauftragten. 4. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir unbeschränkt. 5. Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für den Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels und der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware. § 9 Eigentumsvorbehalt 1. Soweit wir im Rahmen unserer Leistungserbringung an den Kunden Gegenstände liefern oder solche im Rahmen unserer Leistungserbringungen an den Kunden übergeben oder in Sachen des Kunden einbauen, behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. 2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde insoweit unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 3. Der Kunde tritt uns bereits mit Vertragsschluss alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung von uns an den Kunden gelieferter Sachen gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Weiterveräußerung im Einzelfall gestattet wurde. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung anzeigt. 4. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Sachen durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. 5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. § 10 Pflichten des Kunden 1. Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko alle von uns vertraglich nicht ausdrücklich übernommenen Voraussetzungen für unsere vertragsgemäße Leistung herzustellen und aufrecht zu erhalten. Er hat uns insbesondere - Zugang zum Ort der Leistung, und gegebenenfalls Zugang zu Anlagen, an denen unsere Leistungen zu erbringen sind zu verschaffen und die Arbeitsorte stets ausreichend zu beleuchten; - rechtzeitig alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen und Dokumente und Anleitungen, Konstruktionszeichnungen und Pläne auszuhändigen, die zur Erfüllung unserer Leistungspflichten erforderlich sind; - eine Person zu benennen, die als verantwortlicher Ansprechpartner des Kunden während der Leistungserbringung vor Ort zur Verfügung steht; - auf eigene Kosten Fachmonteure zu stellen, welche sich mit der betroffenen Anlage auskennen und unseren Mitarbeitern erforderliche Auskünfte erteilen und diese in anlagespezifischen Fragen anleiten können; - uns Terminverschiebungen mindestens 3 Wochen im Voraus mitzuteilen. 2. Der Kunde hat alle für unsere Leistungserbringung erforderlichen projektbezogenen Erlaubnisse und Genehmigungen Dritter beizubringen, gleich ob dies Behörden, Grundstückseigentümer oder sonstige Dritte sind. 3. Der Kunde stellt uns unentgeltlich ausreichend Waschräume mit Duschen und einen von unseren Mitarbeitern zu nutzenden Sozialraum zur Verfügung. 4. Der Kunde stellt uns kostenfrei Zugang zum Internet und elektrische Anschlussmöglichkeiten zur Verfügung. 5. Der Kunde ist für die Entsorgung des im Zuge unserer Leistungserbringung anfallenden Abfalls und Mülls verantwortlich. 6. Der Kunde hat uns auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese wegen des Fehlens von Erlaubnissen und Genehmigungen im Sinne von Ziffer 2. gegen uns stellen. 7. Der Kunde verpflichtet sich, am Ort der Leistungserbringung räumliche Voraussetzungen zu schaffen, gleich ob drinnen oder draußen, die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind. Er hat insbesondere - dafür Sorge zu tragen, dass alle privaten Zufahrtswege in einem Zustand sind, der eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zumutbar gewährleistet, - dafür Sorge zu tragen, dass der Untergrund, gleich ob drinnen oder draußen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung geeignet ist und den zu erwartenden Belastungen standhalten kann. 8. Der Kunde trägt für eine ausreichende Bewachung des Montageorts und des Montageguts und unserer Werkzeuge, Materialien und sonstigen Ausrüstung etc. Sorge. 9. Der Kunde hat sich im Vorfeld unserer Leistungserbringung über alle lokalen Besonderheiten, insbesondere im Hinblick auf das Vorhandensein und die Lage von vorhandenen Bauteilen, unterirdischen Leitungen, Kabeln, Rohren, Schächten, Hohlräumen, besonderen sonstigen baulichen Gefahren selbst zu informieren und uns darüber vollständig in Kenntnis zu setzen. Für Schäden, einschließlich Folgeschäden und jedwede Vermögensschäden, die uns aus der Verletzung der vorstehenden Erkundigungs- und Hinweispflichten entstehen, hat uns der Kunde gemäß den gesetzlichen Regelungen Schadensersatz zu leisten. 10. Der Kunde ist im Hinblick auf die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten gegenüber von uns eingesetzten Personal und Erfüllungsgehilfen nicht weisungsbefugt. Insbesondere kann der Kunde gegenüber von uns eingesetztem Personal und Erfüllungsgehilfen keine Änderungen des Leistungsumfangs fordern, ohne dass unsere Geschäftsleitung zuvor und ihr Einverständnis in Textform erteilt hat. 11. Die Kosten, die im Zuge der Erfüllung der Kundenpflichten anfallen, trägt der Kunde. § 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand 1. Für die Vertragsbeziehung zu unseren Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Sofern nach dem in Deutschland gültigen internationalen Kollisionsrecht zwingende Vorschriften anderer Rechtsordnungen vertraglich nicht abdingbar sind, bleiben diese unberührt. 2. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz gerichtlich in Anspruch nehmen. Ende der Leistungsbedingungen Stand: 15.06.2022
INDUSTRIEDIENSTLEISTUNGEN
MS Industriedienstleistungen GmbH Helmsweg 8-12 D - 21218 Seevetal
Tel:   +49 4105 69 25386 Fax:  +49 4105 69 25387 E-Mail: info ( at ) ms-industrie-dl.de
Allgemeine Leistungsbedingungen MS Industriedienstleistungen GmbH § 1 Geltung der Bedingungen 1. Die nachstehenden Allgemeine Leistungsbedingungen (nachfolgend nur „Leistungsbedingungen“) gelten für alle unsere Leistungen, Lieferungen und Angebote, jedoch ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§ 14 Abs. 1 BGB), sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichen Sondervermögen. 2. Von unseren Leistungsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, sofern sie in Textform von uns bestätigt werden. § 2 Vertragsabschluss 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Vom Kunden abgegebene Bestellungen sind ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung anzunehmen. 2. Mündliche Abreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Bestätigung in Textform. § 3 Leistungszeit, Erfüllung Kundenpflichten, Genehmigungen 1. Vereinbarte Leistungstermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich anderweitig in Textform vereinbart. Wir kommen mit Leistungsverpflichtungen erst in Verzug, wenn uns der Kunde nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt hat. 2. Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Diese werden in § 10 weiter konkretisiert. Ist für eine Leistung Vorkasse oder eine Anzahlung vereinbart, so sind wir erst dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nachgekommen ist. 3. Die Erfüllung unserer Leistungspflichten setzt weiter voraus, dass der Kunde alle ggf. für eine Leistungserbringung erforderlichen behördlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen für das jeweilige Projekt eingeholt hat. § 4 Zahlungsbedingungen/Preise 1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich anderweitig in Textform vereinbart. 2. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht. 3. Unsere Preise verstehen sich rein netto, d.h. zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 4. Es gelten die Preise unserer jeweils aktuellen Preisliste. Setzen wir von Zeit zu Zeit neue Preise fest, so gelten diese neuen Preise für alle Aufträge als vereinbart, die der Kunde uns nach Erhalt der neuen Preisliste erteilt. 5. Wir sind berechtigt, Vorkasse oder angemessene Abschläge auf eine vereinbarte Vergütung zu verlangen. § 5 Rücktrittsvorbehalt, höhere Gewalt 1. Bei Zahlungseinstellungen, beeinträchtigter Kredit- und Vertrauenswürdigkeit sowie beim Eintritt sonstiger Ereignisse, die die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftes gefährden oder gefährden können, sind wir berechtigt, uns von unserer Leistungspflicht zu lösen und vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde trotz Aufforderung zur Leistung Zug-um-Zug oder zu einer Sicherheitsleistung nicht bereit ist. 2. In Fällen höherer Gewalt wie insbesondere Feuer, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, Krieg oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist) sind wir für die Dauer und im Umfang der Auswirkung auf unsere Leistungsfähigkeit von der Verpflichtung zur Leistung befreit. § 6 Gewährleistung Mängelansprüche des Kunden beschränken sich auf Nacherfüllung. Ist uns die Nacherfüllung nicht in angemessener Frist möglich oder ist diese sonst als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunden nach seiner Wahl eine angemessene Minderung verlangen oder vom Vertrag hinsichtlich der mangelhaften Leistung zurücktreten. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Mängel einer Leistung, die auf Verschleiß oder unsachgemäßem Gebrauch unserer Leistungsergebnisse beruhen. § 7 Rechtsmängelansprüche 1. Wir werden den Kunden gegen alle berechtigten Ansprüche Dritter verteidigen, die innerhalb der Verjährungsfrist aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts aus einer von uns erbrachten Leistung resultieren. Für Schäden aufgrund von Rechtsmängeln, insbesondere dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadenersatzbeträge haften wir nur, sofern der Kunde uns von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten hat. 2. Ziffer 1. gilt nicht in Fällen, in denen uns der Kunde Vorgaben zur Leistungserbringung gemacht hat und wir diese eingehalten haben. In diesem Fall ist der Kunde allein für aus seinen Vorgaben folgenden Ansprüche Dritter verantwortlich und hält uns auf erstes Anfordern von diesen frei. § 8 Schadenersatz 1. Wir haften für von uns zu vertretende Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn der Schaden a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. 2. Haften wir gem. Ziff. 1 a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten. 3. Die Haftungsbeschränkungen gem. Ziff. 1 bis 2 gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Beauftragten. 4. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir unbeschränkt. 5. Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für den Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels und der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware. § 9 Eigentumsvorbehalt 1. Soweit wir im Rahmen unserer Leistungserbringung an den Kunden Gegenstände liefern oder solche im Rahmen unserer Leistungserbringungen an den Kunden übergeben oder in Sachen des Kunden einbauen, behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. 2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde insoweit unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 3. Der Kunde tritt uns bereits mit Vertragsschluss alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung von uns an den Kunden gelieferter Sachen gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Weiterveräußerung im Einzelfall gestattet wurde. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung anzeigt. 4. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Sachen durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. 5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. § 10 Pflichten des Kunden 1. Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko alle von uns vertraglich nicht ausdrücklich übernommenen Voraussetzungen für unsere vertragsgemäße Leistung herzustellen und aufrecht zu erhalten. Er hat uns insbesondere - Zugang zum Ort der Leistung, und gegebenenfalls Zugang zu Anlagen, an denen unsere Leistungen zu erbringen sind zu verschaffen und die Arbeitsorte stets ausreichend zu beleuchten; - rechtzeitig alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen und Dokumente und Anleitungen, Konstruktionszeichnungen und Pläne auszuhändigen, die zur Erfüllung unserer Leistungspflichten erforderlich sind; - eine Person zu benennen, die als verantwortlicher Ansprechpartner des Kunden während der Leistungserbringung vor Ort zur Verfügung steht; - auf eigene Kosten Fachmonteure zu stellen, welche sich mit der betroffenen Anlage auskennen und unseren Mitarbeitern erforderliche Auskünfte erteilen und diese in anlagespezifischen Fragen anleiten können; - uns Terminverschiebungen mindestens 3 Wochen im Voraus mitzuteilen. 2. Der Kunde hat alle für unsere Leistungserbringung erforderlichen projektbezogenen Erlaubnisse und Genehmigungen Dritter beizubringen, gleich ob dies Behörden, Grundstückseigentümer oder sonstige Dritte sind. 3. Der Kunde stellt uns unentgeltlich ausreichend Waschräume mit Duschen und einen von unseren Mitarbeitern zu nutzenden Sozialraum zur Verfügung. 4. Der Kunde stellt uns kostenfrei Zugang zum Internet und elektrische Anschlussmöglichkeiten zur Verfügung. 5. Der Kunde ist für die Entsorgung des im Zuge unserer Leistungserbringung anfallenden Abfalls und Mülls verantwortlich. 6. Der Kunde hat uns auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese wegen des Fehlens von Erlaubnissen und Genehmigungen im Sinne von Ziffer 2. gegen uns stellen. 7. Der Kunde verpflichtet sich, am Ort der Leistungserbringung räumliche Voraussetzungen zu schaffen, gleich ob drinnen oder draußen, die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind. Er hat insbesondere - dafür Sorge zu tragen, dass alle privaten Zufahrtswege in einem Zustand sind, der eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zumutbar gewährleistet, - dafür Sorge zu tragen, dass der Untergrund, gleich ob drinnen oder draußen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung geeignet ist und den zu erwartenden Belastungen standhalten kann. 8. Der Kunde trägt für eine ausreichende Bewachung des Montageorts und des Montageguts und unserer Werkzeuge, Materialien und sonstigen Ausrüstung etc. Sorge. 9. Der Kunde hat sich im Vorfeld unserer Leistungserbringung über alle lokalen Besonderheiten, insbesondere im Hinblick auf das Vorhandensein und die Lage von vorhandenen Bauteilen, unterirdischen Leitungen, Kabeln, Rohren, Schächten, Hohlräumen, besonderen sonstigen baulichen Gefahren selbst zu informieren und uns darüber vollständig in Kenntnis zu setzen. Für Schäden, einschließlich Folgeschäden und jedwede Vermögensschäden, die uns aus der Verletzung der vorstehenden Erkundigungs- und Hinweispflichten entstehen, hat uns der Kunde gemäß den gesetzlichen Regelungen Schadensersatz zu leisten. 10. Der Kunde ist im Hinblick auf die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten gegenüber von uns eingesetzten Personal und Erfüllungsgehilfen nicht weisungsbefugt. Insbesondere kann der Kunde gegenüber von uns eingesetztem Personal und Erfüllungsgehilfen keine Änderungen des Leistungsumfangs fordern, ohne dass unsere Geschäftsleitung zuvor und ihr Einverständnis in Textform erteilt hat. 11. Die Kosten, die im Zuge der Erfüllung der Kundenpflichten anfallen, trägt der Kunde. § 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand 1. Für die Vertragsbeziehung zu unseren Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Sofern nach dem in Deutschland gültigen internationalen Kollisionsrecht zwingende Vorschriften anderer Rechtsordnungen vertraglich nicht abdingbar sind, bleiben diese unberührt. 2. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz gerichtlich in Anspruch nehmen. Ende der Leistungsbedingungen Stand: 15.06.2022
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MS Industriedienstleistungen GmbH Helmsweg 8-12 D - 21218 Seevetal
Tel:   +49 4105 69 25386 Fax:  +49 4105 69 25387 E-Mail: info ( at ) ms-industrie-dl.de
Allgemeine Leistungsbedingungen MS Industriedienstleistungen GmbH § 1 Geltung der Bedingungen 1. Die nachstehenden Allgemeine Leistungsbedingungen (nachfolgend nur „Leistungsbedingungen“) gelten für alle unsere Leistungen, Lieferungen und Angebote, jedoch ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§ 14 Abs. 1 BGB), sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichen Sondervermögen. 2. Von unseren Leistungsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, sofern sie in Textform von uns bestätigt werden. § 2 Vertragsabschluss 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Vom Kunden abgegebene Bestellungen sind ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung anzunehmen. 2. Mündliche Abreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Bestätigung in Textform. § 3 Leistungszeit, Erfüllung Kundenpflichten, Genehmigungen 1. Vereinbarte Leistungstermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich anderweitig in Textform vereinbart. Wir kommen mit Leistungsverpflichtungen erst in Verzug, wenn uns der Kunde nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt hat. 2. Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Diese werden in § 10 weiter konkretisiert. Ist für eine Leistung Vorkasse oder eine Anzahlung vereinbart, so sind wir erst dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nachgekommen ist. 3. Die Erfüllung unserer Leistungspflichten setzt weiter voraus, dass der Kunde alle ggf. für eine Leistungserbringung erforderlichen behördlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen für das jeweilige Projekt eingeholt hat. § 4 Zahlungsbedingungen/Preise 1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich anderweitig in Textform vereinbart. 2. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht. 3. Unsere Preise verstehen sich rein netto, d.h. zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 4. Es gelten die Preise unserer jeweils aktuellen Preisliste. Setzen wir von Zeit zu Zeit neue Preise fest, so gelten diese neuen Preise für alle Aufträge als vereinbart, die der Kunde uns nach Erhalt der neuen Preisliste erteilt. 5. Wir sind berechtigt, Vorkasse oder angemessene Abschläge auf eine vereinbarte Vergütung zu verlangen. § 5 Rücktrittsvorbehalt, höhere Gewalt 1. Bei Zahlungseinstellungen, beeinträchtigter Kredit- und Vertrauenswürdigkeit sowie beim Eintritt sonstiger Ereignisse, die die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftes gefährden oder gefährden können, sind wir berechtigt, uns von unserer Leistungspflicht zu lösen und vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde trotz Aufforderung zur Leistung Zug-um-Zug oder zu einer Sicherheitsleistung nicht bereit ist. 2. In Fällen höherer Gewalt wie insbesondere Feuer, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, Krieg oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist) sind wir für die Dauer und im Umfang der Auswirkung auf unsere Leistungsfähigkeit von der Verpflichtung zur Leistung befreit. § 6 Gewährleistung Mängelansprüche des Kunden beschränken sich auf Nacherfüllung. Ist uns die Nacherfüllung nicht in angemessener Frist möglich oder ist diese sonst als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunden nach seiner Wahl eine angemessene Minderung verlangen oder vom Vertrag hinsichtlich der mangelhaften Leistung zurücktreten. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Mängel einer Leistung, die auf Verschleiß oder unsachgemäßem Gebrauch unserer Leistungsergebnisse beruhen. § 7 Rechtsmängelansprüche 1. Wir werden den Kunden gegen alle berechtigten Ansprüche Dritter verteidigen, die innerhalb der Verjährungsfrist aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts aus einer von uns erbrachten Leistung resultieren. Für Schäden aufgrund von Rechtsmängeln, insbesondere dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadenersatzbeträge haften wir nur, sofern der Kunde uns von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten hat. 2. Ziffer 1. gilt nicht in Fällen, in denen uns der Kunde Vorgaben zur Leistungserbringung gemacht hat und wir diese eingehalten haben. In diesem Fall ist der Kunde allein für aus seinen Vorgaben folgenden Ansprüche Dritter verantwortlich und hält uns auf erstes Anfordern von diesen frei. § 8 Schadenersatz 1. Wir haften für von uns zu vertretende Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn der Schaden a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. 2. Haften wir gem. Ziff. 1 a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten. 3. Die Haftungsbeschränkungen gem. Ziff. 1 bis 2 gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Beauftragten. 4. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir unbeschränkt. 5. Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für den Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels und der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware. § 9 Eigentumsvorbehalt 1. Soweit wir im Rahmen unserer Leistungserbringung an den Kunden Gegenstände liefern oder solche im Rahmen unserer Leistungserbringungen an den Kunden übergeben oder in Sachen des Kunden einbauen, behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. 2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde insoweit unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 3. Der Kunde tritt uns bereits mit Vertragsschluss alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung von uns an den Kunden gelieferter Sachen gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Weiterveräußerung im Einzelfall gestattet wurde. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung anzeigt. 4. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Sachen durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. 5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. § 10 Pflichten des Kunden 1. Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko alle von uns vertraglich nicht ausdrücklich übernommenen Voraussetzungen für unsere vertragsgemäße Leistung herzustellen und aufrecht zu erhalten. Er hat uns insbesondere - Zugang zum Ort der Leistung, und gegebenenfalls Zugang zu Anlagen, an denen unsere Leistungen zu erbringen sind zu verschaffen und die Arbeitsorte stets ausreichend zu beleuchten; - rechtzeitig alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen und Dokumente und Anleitungen, Konstruktionszeichnungen und Pläne auszuhändigen, die zur Erfüllung unserer Leistungspflichten erforderlich sind; - eine Person zu benennen, die als verantwortlicher Ansprechpartner des Kunden während der Leistungserbringung vor Ort zur Verfügung steht; - auf eigene Kosten Fachmonteure zu stellen, welche sich mit der betroffenen Anlage auskennen und unseren Mitarbeitern erforderliche Auskünfte erteilen und diese in anlagespezifischen Fragen anleiten können; - uns Terminverschiebungen mindestens 3 Wochen im Voraus mitzuteilen. 2. Der Kunde hat alle für unsere Leistungserbringung erforderlichen projektbezogenen Erlaubnisse und Genehmigungen Dritter beizubringen, gleich ob dies Behörden, Grundstückseigentümer oder sonstige Dritte sind. 3. Der Kunde stellt uns unentgeltlich ausreichend Waschräume mit Duschen und einen von unseren Mitarbeitern zu nutzenden Sozialraum zur Verfügung. 4. Der Kunde stellt uns kostenfrei Zugang zum Internet und elektrische Anschlussmöglichkeiten zur Verfügung. 5. Der Kunde ist für die Entsorgung des im Zuge unserer Leistungserbringung anfallenden Abfalls und Mülls verantwortlich. 6. Der Kunde hat uns auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese wegen des Fehlens von Erlaubnissen und Genehmigungen im Sinne von Ziffer 2. gegen uns stellen. 7. Der Kunde verpflichtet sich, am Ort der Leistungserbringung räumliche Voraussetzungen zu schaffen, gleich ob drinnen oder draußen, die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind. Er hat insbesondere - dafür Sorge zu tragen, dass alle privaten Zufahrtswege in einem Zustand sind, der eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zumutbar gewährleistet, - dafür Sorge zu tragen, dass der Untergrund, gleich ob drinnen oder draußen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung geeignet ist und den zu erwartenden Belastungen standhalten kann. 8. Der Kunde trägt für eine ausreichende Bewachung des Montageorts und des Montageguts und unserer Werkzeuge, Materialien und sonstigen Ausrüstung etc. Sorge. 9. Der Kunde hat sich im Vorfeld unserer Leistungserbringung über alle lokalen Besonderheiten, insbesondere im Hinblick auf das Vorhandensein und die Lage von vorhandenen Bauteilen, unterirdischen Leitungen, Kabeln, Rohren, Schächten, Hohlräumen, besonderen sonstigen baulichen Gefahren selbst zu informieren und uns darüber vollständig in Kenntnis zu setzen. Für Schäden, einschließlich Folgeschäden und jedwede Vermögensschäden, die uns aus der Verletzung der vorstehenden Erkundigungs- und Hinweispflichten entstehen, hat uns der Kunde gemäß den gesetzlichen Regelungen Schadensersatz zu leisten. 10. Der Kunde ist im Hinblick auf die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten gegenüber von uns eingesetzten Personal und Erfüllungsgehilfen nicht weisungsbefugt. Insbesondere kann der Kunde gegenüber von uns eingesetztem Personal und Erfüllungsgehilfen keine Änderungen des Leistungsumfangs fordern, ohne dass unsere Geschäftsleitung zuvor und ihr Einverständnis in Textform erteilt hat. 11. Die Kosten, die im Zuge der Erfüllung der Kundenpflichten anfallen, trägt der Kunde. § 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand 1. Für die Vertragsbeziehung zu unseren Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Sofern nach dem in Deutschland gültigen internationalen Kollisionsrecht zwingende Vorschriften anderer Rechtsordnungen vertraglich nicht abdingbar sind, bleiben diese unberührt. 2. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz gerichtlich in Anspruch nehmen. Ende der Leistungsbedingungen Stand: 15.06.2022